Kapitalertragsteuer erklärt: Was Anleger über Steuern wissen müssen

Wer Zinsen aus Festgeld oder Tagesgeld erzielt, muss diese grundsätzlich versteuern. Allerdings profitieren viele Sparer vom Sparer-Pauschbetrag und müssen nicht auf den gesamten Zinsertrag Steuern zahlen. Erfahren Sie, welche Regeln gelten, worauf Sie achten sollten und wie Sie Ihre Kapitalerträge richtig einordnen.

Was ist die Abgeltungsteuer?

Erträge aus Kapitalanlagen wie Festgeld, Tagesgeld, Aktien oder Fonds unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Sie wird direkt auf die erzielten Kapitalerträge erhoben und beträgt einheitlich 25 %.

Echtzeit-Analysen

Solidaritätszuschlag

Zusätzlich kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu. Dadurch ergibt sich je nach persönlicher Situation eine etwas höhere Gesamtbelastung.

Pauschbetrag

Die Abgeltungsteuer wird bei deutschen Banken in der Regel automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Anleger sollten jedoch beachten, dass der Sparer-Pauschbetrag genutzt werden kann, wodurch Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben.

Das bedeutet:

Erhalten Sie beispielsweise 400 € Zinserträge pro Jahr, werden darauf grundsätzlich rund 100 € Abgeltungsteuer fällig, sofern kein ausreichender Sparer-Pauschbetrag mehr zur Verfügung steht. Bei deutschen Banken wird die Steuer in der Regel automatisch einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt – für die meisten Anleger entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.

Wichtig:

Die Abgeltungsteuer fällt nur auf Kapitalerträge an, die den persönlichen Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Bis zu dieser Grenze bleiben Zinserträge steuerfrei, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt wurde.

Der Sparer-Pauschbetrag

Ihr steuerlicher Freibetrag

Jede Person in Deutschland kann Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Jahr steuerfrei erhalten. Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 2.000 €. Bei einem Zinssatz von 3,95 % p. a. können Anleger beispielsweise rund 25.300 € anlegen, ohne Steuern auf die Zinsen zu zahlen – sofern keine weiteren Kapitalerträge vorhanden sind. Damit die Bank den Freibetrag berücksichtigt, muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Andernfalls wird die Steuer automatisch abgeführt.

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Freistellungsauftrag

so nutzen Sie Ihren Freibetrag

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Ihre Bank anweisen, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei auszuzahlen. Die Einrichtung ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt.
Verteilen Sie Ihren Freibetrag auf die Banken, bei denen Sie Zinsen oder andere Kapitalerträge erhalten. Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Ehepaaren) nicht überschreiten.
Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer automatisch ab. Eine Rückerstattung ist zwar über die Steuererklärung möglich, verursacht jedoch zusätzlichen Aufwand.
Festgeld bei ausländischen Banken

was gilt steuerlich?

Viele attraktive Festgeldangebote kommen von Banken aus europäischen Ländern wie Spanien, Tschechien oder Ungarn. Für deutsche Anleger gelten auch bei diesen Anlagen grundsätzlich die deutschen Steuerregeln: Zinserträge müssen versteuert werden.
Ein wichtiger Unterschied: Ausländische Banken führen die deutsche Abgeltungsteuer häufig nicht automatisch an das deutsche Finanzamt ab. In diesem Fall müssen Anleger ihre Zinserträge selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben.
Zusätzlich sollte geprüft werden, ob das jeweilige Land eine Quellensteuer auf Zinserträge erhebt. Eine bereits gezahlte ausländische Steuer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Steuer angerechnet werden.
Solidaritätszuschlag

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Neben der Abgeltungsteuer von 25 % können auf Kapitalerträge weitere Abgaben hinzukommen.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Abgeltungsteuer und entspricht damit etwa 1,375 % der Kapitalerträge. Er fällt seit 2021 nur noch für bestimmte Steuerpflichtige an.
Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Diese beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Abgeltungsteuer und wird von Banken in der Regel automatisch abgeführt.
Je nach persönlicher Situation kann die Gesamtsteuerbelastung auf Kapitalerträge dadurch bis zu rund 28 % betragen.
Günstigerprüfung

wann sich die Steuererklärung lohnen kann

Wer mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt, kann von der sogenannten Günstigerprüfung profitieren. Das betrifft häufig beispielsweise Rentner, Studenten oder Personen mit geringem Einkommen.
Das Finanzamt vergleicht dabei, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer. Ist dies der Fall, wird die zu viel gezahlte Steuer erstattet.
Die Günstigerprüfung können Sie über die Anlage Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.