Wer Zinsen aus Festgeld oder Tagesgeld erzielt, muss diese grundsätzlich versteuern. Allerdings profitieren viele Sparer vom Sparer-Pauschbetrag und müssen nicht auf den gesamten Zinsertrag Steuern zahlen. Erfahren Sie, welche Regeln gelten, worauf Sie achten sollten und wie Sie Ihre Kapitalerträge richtig einordnen.
Erträge aus Kapitalanlagen wie Festgeld, Tagesgeld, Aktien oder Fonds unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Sie wird direkt auf die erzielten Kapitalerträge erhoben und beträgt einheitlich 25 %.
Zusätzlich kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Steuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu. Dadurch ergibt sich je nach persönlicher Situation eine etwas höhere Gesamtbelastung.
Die Abgeltungsteuer wird bei deutschen Banken in der Regel automatisch einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Anleger sollten jedoch beachten, dass der Sparer-Pauschbetrag genutzt werden kann, wodurch Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben.
Erhalten Sie beispielsweise 400 € Zinserträge pro Jahr, werden darauf grundsätzlich rund 100 € Abgeltungsteuer fällig, sofern kein ausreichender Sparer-Pauschbetrag mehr zur Verfügung steht. Bei deutschen Banken wird die Steuer in der Regel automatisch einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt – für die meisten Anleger entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
Die Abgeltungsteuer fällt nur auf Kapitalerträge an, die den persönlichen Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Bis zu dieser Grenze bleiben Zinserträge steuerfrei, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt wurde.
Jede Person in Deutschland kann Kapitalerträge bis zu 1.000 € pro Jahr steuerfrei erhalten. Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 2.000 €. Bei einem Zinssatz von 3,95 % p. a. können Anleger beispielsweise rund 25.300 € anlegen, ohne Steuern auf die Zinsen zu zahlen – sofern keine weiteren Kapitalerträge vorhanden sind. Damit die Bank den Freibetrag berücksichtigt, muss ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Andernfalls wird die Steuer automatisch abgeführt.